Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

In Deutschland dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur dann ein Ausbildungsverhältnis beginnen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Beschäftigung an einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung teilgenommen haben. Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung hierüber vorlegen können.

Das betrifft vielfach Ausbildungen im KFZ-Bereich, Einzelhandel, in der Gastronomie, im Handwerk und in zahlreichen Dienstleistungsbranchen. In den örtlichen Einwohnermeldeämtern können kostenlose Berechtigungsscheine für diese Untersuchung besorgt werden, über die der untersuchende Arzt abrechnen kann.

Die Untersuchung beginnt mit einem Gespräch, in dem sich der Jugendliche kurz vorstellt und anschließend muss noch zusammen mit den Eltern oder Sorgeberechtigten ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Die eigentliche Untersuchnug im Anschluß beeinhaltet folgende Punkte:

  • Überprüfung der wichtigen Organe wie Herz, Lunge, Schilddrüse und Niere
  • Überprüfung eventueller Hautkrankheiten
  • Überprüfung des Skelettes, insbesondere des Rückens
  • Blutdruckmessung
  • Urinanalyse
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Gewichtskontrolle

Sinn und Zweck der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in Leipzig (Altlindenau) ist die Feststellung, dass der Jugendliche künftig bei der Verrichtung seiner Arbeit nicht in seiner gesunden Entwicklung behindert wird oder sich etwas negativ auf diese auswirkt.

Steht bei Ihnen oder Ihrem Kind in Kürze die Aufnahme einer Ausbildung an?

Wir freuen uns die Arbeitsschutzuntersuchung bei Ihrem Kind durchzuführen. Vereinbaren Sie unter 0341 – 451 11 62 einen Termin bei Ihrem Hausarzt in Leipzig (Altlindenau). Natürlich können Sie auch online unser Kontaktformular nutzen.

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